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Sie werden in der Regel durch
- Ihre Fachärztin / Ihren Facharzt,
- Ihre Ärztin / Ihren Arzt für Allgemeinmedizin,
- Ein anderes Spital oder
- Über die allgemeine Ambulanz
eingewiesen.
Neben der Durchführung einer medizinischen Abklärung (Fragenbogen,
Vorgespräch) ist auch die Kostenübernahme zu regeln. Mit
anschließenden Sozialversicherungsträgern besteht
zur Abgeltung der Behandlungskosten ein Vertrag:
Niederösterreichische Gebietskrankenkasse, Burgenländische
Gebietskrankenkasse, Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen
Wirtschaft (SVA), Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB), Versicherungsanstalt
öffentlich Bediensteter (BVA), Versicherungsanstalt für
Eisenbahnen u. Bergbau (VAEB), Betriebskrankenkassen (Austria Tabak,
Wiener Verkehrsbetriebe, Semperit, Neusiedler, Kapfenberg).
In allen anderen Fällen ist die Einholung einer chefärztlichen
Bewilligung bzw. Kostenübernahmeerklärung durch den
Patienten bei der zuständigen Krankenkasse erforderlich.
Wenn Sie die schriftliche chefärztliche Bewilligung
bzw. Kostenübernahme von Ihrer Krankenkasse erhalten haben,
bitten wir Sie diese umgehend an das Psychosomatische Zentrum Waldviertel
zu faxen (Fax: 02984/20228-30699). Wir unterstützen Sie dabei
gerne mit einer schriftlichen, medizinisch/psychotherapeutischen
Stellungnahme.
Sind sämtliche Voraussetzungen für eine stationäre
Aufnahme gegeben, werden Sie vom Psychosomatischen Zentrum Waldviertel
(PSZW) informiert. Daran anschließend erfolgt die telefonische
Terminvereinbarung.
Für alle Fragen rund um einen Aufenthalt im PSZW stehen wir
Ihnen jederzeit persönlich zur Verfügung.
Tel.: +43 (0) 2984 / 20228-0
E- Mail: info@pszw.at
Für allgemeine Informationen erreichen Sie uns:
Mo. – Do.: 08:00 – 16:30 Uhr
Fr.:
08:00 – 16:00 Uhr
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