Sie werden in der Regel durch
  • Ihre Fachärztin / Ihren Facharzt,
  • Ihre Ärztin / Ihren Arzt für Allgemeinmedizin,
  • Ein anderes Spital oder
  • Über die allgemeine Ambulanz

eingewiesen.

Neben der Durchführung einer medizinischen Abklärung (Fragenbogen, Vorgespräch) ist auch die Kostenübernahme zu regeln. Mit anschließenden Sozialversicherungsträgern  besteht zur Abgeltung der Behandlungskosten ein Vertrag:
Niederösterreichische Gebietskrankenkasse, Burgenländische Gebietskrankenkasse, Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA), Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB), Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA), Versicherungsanstalt für Eisenbahnen u. Bergbau (VAEB), Betriebskrankenkassen (Austria Tabak, Wiener Verkehrsbetriebe, Semperit, Neusiedler, Kapfenberg).
In allen anderen Fällen ist die Einholung einer chefärztlichen Bewilligung bzw. Kostenübernahmeerklärung durch den Patienten bei der zuständigen Krankenkasse erforderlich. Wenn Sie die schriftliche chefärztliche Bewilligung bzw. Kostenübernahme von Ihrer Krankenkasse erhalten haben, bitten wir Sie diese umgehend an das Psychosomatische Zentrum Waldviertel zu faxen (Fax: 02984/20228-30699). Wir unterstützen Sie dabei gerne mit einer schriftlichen, medizinisch/psychotherapeutischen Stellungnahme.

Sind sämtliche Voraussetzungen für eine stationäre Aufnahme gegeben, werden Sie vom Psychosomatischen Zentrum Waldviertel (PSZW) informiert. Daran anschließend erfolgt die telefonische Terminvereinbarung.

Für alle Fragen rund um einen Aufenthalt im PSZW stehen wir Ihnen jederzeit persönlich zur Verfügung.

Tel.: +43 (0) 2984 / 20228-0

E- Mail: info@pszw.at

Für allgemeine Informationen erreichen Sie uns:
Mo. – Do.: 08:00 – 16:30 Uhr
Fr.:             08:00 – 16:00 Uhr